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Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt vor, dass die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbracht werden muss (vgl. KVG 49, Absatz 1). Ebenso muss die kantonale Spitalplanung nach KVG nebst Betriebsvergleichen zur Wirtschaftlichkeit auch auf Betriebsvergleiche zur Qualität abgestützt sein (Abs. 3 Übergangsbestimmungen zur KVG-Änderung vom 21. Dezember 2007). In Art. 58b Abs. 5 lit. b KVV wird den Kantonen vorgeschrieben, insbesondere den Nachweis der notwendigen Qualität zu prüfen. Die vier Paraplegiker-Zentren der Schweiz (CRR SUVA, REHAB Basel, Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil, Universitätsklinik Balgrist Zentrum für Paraplegie) sehen es als ihre Verantwortung, dass für die Behandlung von Patienten mit einer Para- oder Tetraplegie sowie mit querschnittähnlicher Symptomatik adäquate Qualitäts- und Leistungskriterien für eine optimale Behandlung definiert werden.
Mit Vertretern der vier Schweizer Paraplegiker-Zentren wurde bereits im Jahre 2013 ein umfassender Kriterienkatalog zu den vier Qualitätsdimensionen Indikations-, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität definiert. Dieser wird regelmässig überprüft und letztmals im Jahre 2018 aktualisiert. Die inhaltliche Konzeption basiert auf Richtlinien von internationalen Organisationen des Fachbereichs Paraplegiologie und insbesondere der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie (DMGP). Die Einhaltung der Ausbildungskriterien der FMH zur Physikalischen Medizin und Rehabilitation bilden einen integrierenden Bestandteil der vorliegenden Qualitätskriterien.
Bei der Erstellung und Überarbeitung dieser Kriterien wirkten verschiedene Berufsfachleute sowie alle Verantwortlichen der vier Paraplegiker-Zentren aus Basel, Nottwil, Sion und Zürich mit.
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In den letzten Jahren wird in der Literatur zunehmend nachgewiesen, dass Querschnittgelähmte ganz spezielle Probleme entwickeln und diese ganz besonderer Lösungen bedürfen. Der medizinische Teil (Prophylaxe, Klinik, Diagnostik) reicht nicht aus, um die Problematik der Para- oder TetraplegikerInnen zu beschreiben, da daraus soziale und berufl iche Konsequenzen entstehen.
Obige Überlegungen und die langjährige persönliche Erfahrung haben Regula Spreyermann, Leitende Ärztin des Ambulatoriums des REHAB Basel, Schweizerisches Paraplegikerzentrum Basel, und Franz Michel, Leiter des Schweizer Paraplegikerzentrums Nottwil, auf die Idee gebracht, den ICF und das Wissen aus Erfahrung, mit Einbezug der speziellen und allgemeinen Literatur, wie Richtlinien zusammenzufügen. Sie haben in langer und intensiver Arbeit, in Diskussion mit uns und mit anderen Fachspezialisten aus der Inneren Medizin, eine ganz neue Grundlage für die Betreuung Querschnittgelähmter ausgearbeitet.
Sie stützt sich auf das heute erarbeitete Wissen und auf Analogieschlüsse so fundiert wie möglich bei noch fehlender wissenschaftlicher Grundlage. Damit wurde das Gerüst gelegt für die wissenschaftliche Basis der jährlichen Kontrollen. Um diese ganze Arbeit aber nicht nur für Fachleute verständlich zu machen, haben sie alle präventiven und medizinischen Aspekte in einer gut verständlichen Netz-Graphik verbildlicht und so auch für die Beratung der Patientinnen und Patienten umgesetzt. So lassen sich die Ergebnisse der Jahreskontrollen darlegen und mittels Vorschlägen in direkter Absprache mit dem Betroff enen in individuelle Handlungsrichtlinien für ihn umwandeln.
Dr. med. Mark Mäder, Past-President SSoP und ehem. Chefarzt REHAB Basel, Schweizerisches Paraplegikerzentrum Basel